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Gemäß unserer Satzung ist ein Austritt zum jeweiligen Halbjahr (30.06. oder zum 31.12.) möglich, wenn diese in schriftlicher Form 6 Wochen vor dem Stichtag dem Verein vorliegt.

Die Kündigung bedarf einer schriftlichen Mitteilung per Email oder postalisch und greift immer zum 31.12. oder 30.6. eines Jahres.

Vereinswechsel in der Fußballabteilung sind unabhängig von der Mitgliedschaft.

Bitte bei der Kündigung immer die Abteilung oder Sportart angeben.